Ordnung der Lokalen Ethikkommission (LEK) Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP)

Präambel

1. Die LEK begutachtet institutsinterne Forschungsvorhaben und verfährt dabei nach der Geschäftsordnung vom 15.04.2021.
2. Psychologische Forschungsvorhaben, die mit Drittmitteln finanziert werden sollen, sollen der Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vorgelegt werden. Bei medizinischen drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben soll die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. herangezogen werden.

§ 1 Allgemeines

Die Ordnung der Ethikkommission des Institutes für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP) wird durch die Geschäftsordnung, die Richtlinien zu Verfahrensweisen enthält, ergänzt.

§ 2 Aufgabe und Zuständigkeit

I. Die Kommission wird im Auftrag des IGPP tätig. Der/Die Vorsitzende der Kommission nimmt zu den Anträgen im Namen des IGPP Stellung.

II. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern des IGPP Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung am Menschen. Die Kommission wird auf Antrag der Forscherin/des Forschers oder der Institutsleitung tätig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 3 Zusammensetzung

I. Die LEK setzt sich aus mindestens 7 Personen zusammen, den drei Vorständen des Vereins sowie aus mindestens 3 wissenschaftlichen, vornehmlich experimentell arbeitenden Mitarbeitern des Institutes unter Berücksichtigung der personellen Gegebenheiten. Zudem gehören der LEK-IGPP Vertreter/ Vertreterinnen aus den Bereichen Rechtswissenschaften und Medizin an, die gegebenenfalls aus dem Umfeld des IGPP rekrutiert werden.

II. Die Mitglieder der LEK werden vom Forschungsausschuss des IGPP vorgeschlagen und vom Forschungsausschuss für vier Jahre gewählt.

III. Der/die Vorsitzende der LEK und sein/ihr Stellvertreter werden von den LEK-Mitgliedern gewählt.

IV. Die Mitarbeit in der LEK-IGPP erfolgt ehrenamtlich.

V. Die Namen der Mitglieder der LEK-IGPP werden auf der Webseite des IGPP und in den Tätigkeitsberichten veröffentlicht.

VI. Die Ethikkommission kann bei Bedarf weitere sachkundige Experten zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.

§ 4 Grundlagen

Als Grundlage ihrer Beurteilung zieht die Kommission die ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen heran, wie zum Beispiel die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).