- IGPP
- Ethikkommission: Geschäftsordnung
Lokale Ethikkommission
Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V.
Geschäftsordnung
(Version 3 vom 02.02.2022)
§1 Aufgaben
Die Lokale Ethik-Kommission (LEK) des Institutes für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP) Freiburg ist ein unabhängiges Gremium, das die ethische und rechtliche Zulässigkeit psychologischer Forschungsvorhaben bzw. der Forschungsvorhaben am Menschen, die am IGPP durchgeführt werden sollen, vor deren Durchführung prüft und beurteilt. Das Vorgehen der LEK-IGPP orientiert sich an der von der DGPs bereitgestellten Mustergeschäftsordnung.
Die LEK-IGPP und ihre Mitglieder sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an
Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Die Stellungnahme der LEK entbindet die für das beurteilte Projekt zuständige Person
nicht von der Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen und die Einhaltung ethischer Richtlinien.
§2 Bedingungen für eine Stellungnahme der Kommission
Die Begutachtung eines Forschungsprojektes erfolgt auf Antrag der für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Person.
1. Die LEK-IGPP prüft insbesondere, ob
alle Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden,
ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht,
die Einwilligung der Versuchspersonen, beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreter, hinreichend belegt ist,
die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem den Datenschutz-Bestimmungen der DSGVO, Rechnung trägt.
2. Anträge an die LEK-IGPP sollen Angaben enthalten über:
Ziel und Verlaufsplan des Vorhabens,
die Art und Zahl der Versuchspersonen sowie Kriterien für deren Auswahl,
alle Schritte des Untersuchungsablaufs,
Belastungen und Risiken für Versuchspersonen einschließlich möglicher Folgeeffekte und Vorkehrungen, um negative Effekte abzuwenden.
Regelungen zur Aufklärung der Versuchspersonen über den Versuchsablauf und zu deren Einwilligung in die Teilnahme an der Untersuchung
Möglichkeiten der Versuchspersonen, die Teilnahme abzulehnen oder von ihr zurückzutreten,
bei Versuchspersonen mit begrenzter Entscheidungsmöglichkeit (z.B. Kinder, Geschäftsunfähige): Regelung der Zustimmung zur Studienteilnahme durch Sorgeberechtigte, gegebenenfalls vorgesehenen Versicherungsschutz,
Datenspeicherung unter dem Aspekt der Daten-Anonymisierung.
§3 Das Begutachtungsverfahren
(1) Die für die Ethik-Stellungnahme relevanten Unterlagen sind von antragstellenden Personen an die Vorsitzende / den
Vorsitzenden der LEK-IGPP einzureichen.
(2) Ein Antrag wird von mindestens 2 Mitgliedern der LEK-IGPP begutachtet. Die Gutachterinnen / Gutachter werden von der / dem Vorsitzenden der LEK-IGPP ermittelt. Jede Gutachterin / jeder Gutachter gibt ihr / sein Votum an den / die Vorsitzende/n der Kommission weiter. Sind die Voten nicht einheitlich, so werden mindestens 2 weitere Stellungnahmen von Mitgliedern der LEK-IGPP eingeholt. Wird ein Ethikvotum für ein Forschungsvorhaben (mit DSGVO-konformer Einwilligungserklärung von Teilnehmenden) beantragt, bei dem die Teilnahme nicht über die Alltagserfahrung hinausgeht und mit keinerlei Schäden oder nachteiligen Konsequenzen für die Teilnehmenden verbunden ist, dann kann der / die Vorsitzende der LEK-IGPP nach Prüfung der Studienunterlagen ohne zusätzliche Gutachten durch weitere LEK-IGPP-Mitglieder ein Votum ausstellen.
(3) Im Falle mehrerer Ethik-Gutachten, fasst der / die Vorsitzend/e diese Voten und die eigene Beurteilung zur Stellungnahme der Kommission so zusammen, dass die Autorinnen / Autoren spezifischer Voten anonym bleiben. Sind die Voten nicht miteinander vereinbar, so legt der/die Vorsitzende den Mitgliedern der Kommission den Entwurf einer Stellungnahme zur Diskussion und Klärung der Kommissionsäußerung vor. Sind auch danach die Voten unvereinbar, so wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, wenn ein Kommissionsmitglied dies verlangt.
(4) Der/die Vorsitzende kann nach Absprache in der Kommission eine oder mehrere zusätzliche sachverständige Person(en) um ihr Votum bitten. In diesem Fall erhalten die beigezogenen Experten und Expertinnen den gesamten Antrag zugestellt.
(5) In der Regel ist ein Antrag innerhalb eines Monats zu bescheiden.
(6) Bestehen gegen einen Antrag wesentliche Bedenken, so kann von der antragstellenden Person die Vorlage eines revidierten Antrages verlangt werden.
(7) Wird ein Antrag aus ethischen Gründen abgelehnt, so kann die antragstellende Person Gegenargumente darlegen und eine neue Stellungnahme der Kommission verlangen.
(8) Entscheidungen der Ethik-Kommission bedürfen der zumindest einfachen Mehrheit der Gutachterinnen und Gutachter.
(9) Wird ein Antrag von einem Mitglied der LEK-IGPP gestellt, so muss sich dieses Mitglied sowie jedes weitere LEK-IGPP-Mitglied, das am Forschungsvorhaben beteiligt ist, einer Stellungnahme enthalten. Außerdem kann sich jedes LEK-IGPP Mitglied einer Stellungnahme enthalten, wenn ein Beschäftigungsverhältnis oder anderweitiges Abhängigkeitsverhältnis zur antragstellenden Person oder ein Interessenkonflikt besteht.
Sollte ein Ethikantrag der LEK-IGPP vorliegen, in dem eine antragstellende Person aus der Institutsleitung stammt und es sich aus dieser Konstellation ergeben würde, dass weder die/der Vorsitzende noch die/der stellvertretende Vorsitzende der LEK-IGPP für die Durchführung des Begutachtungsprozesses dieses Ethikantrags zur Verfügung stehen, wird die Durchführung des Begutachtungsprozesses an eine Person aus dem LEK-IGPP übergeben, die nicht als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter am IGPP angestellt ist und somit nicht in einem etwaigen Abhängigkeitsverhältnis zur Institutsleitung steht.
§4 Vertraulichkeit der Ethik-Begutachtung
Der Gegenstand des Verfahrens und Stellungnahmen der LEK-IGPP sind vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder der Kommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Geschäftsordnung in der ersten Version wurde am 25.11.2015 vom damaligen Vorsitzenden des Vereins und Institutsleiter des IGPP, Prof. Dr. Dieter Vaitl erlassen.
In Sitzungen vom 15.4.2021 und vom 2.2.2022 wurden veränderte Geschäftsordnungen in zweiter und dritter Version von der LEK IGPP erlassen.
gez. PD Dr. Jürgen Kornmeier (Vorsitzender der LEK IGPP)